Der eidgenössische Datenschützer Hanspeter Thür hatte das gefordert. Der Streit zieht sich schon länger hin und war schlussendlich vor dem Bundesgericht gelandet.
Damit kann Google Street View in der Schweiz aufgeschaltet lassen. Google zeigte sich deshalb auch erleichtert über den Entscheid des höchsten Schweizer Gerichtes:
Wir freuen uns, dass uns das Schweizerische Bundesgericht in einem Hauptbestandteil unserer Beschwerde bestätigt hat. Wir sehen uns das Urteil nun genau an, besprechen es mit dem eidgenössischen Datenschutzbeauftragten und prüfen die sich bietenden Möglichkeiten
Der Datenschützer Thür wird um 12 Uhr in einer Medienkonferenz über seine Sicht der Dinge informieren. Ich werde den Artikel dann mit Aussagen von ihm ergänzen. (via)
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